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Page 3 of 10 II. Was ist getan? Unter nennenswerter Mitwirkung der "Arbeitsgruppe Lebendspende" unseres Zentrums trat am 5.11.1997 das Transplantationsgesetz (TPG), in Bayern ergänzt am 5.7.1999 durch das Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes und des Transfusionsgesetzes (AGTTG) in Kraft. § 8 legt die Zulässigkeit der Organentnahme bei lebenden Organspendern fest: §8,Abs. 1 "Die Entnahme von Organen, die sich nicht wieder bilden können, ist ... nur zulässig zum Zwecke der Übertragung auf Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, Verlobte und anderen Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahe stehen." §8 Abs. 3 regelt Nachsorge und Überprüfung der geplanten Lebendspende durch eine Kommission: "Die Entnahme von Organen bei einem Lebenden darf erst durchgeführt werden, nachdem sich der Organspender und der Organempfänger zur Teilnahme an einer ärztlich empfohlenen Nachbetreuung bereit erklärt haben. Weitere Voraussetzung ist, dass die nach Landesrecht zuständige Kommission gutachtlich dazu Stellung genommen hat, ob begründete tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Einwilligung in die Organspende nicht freiwillig erfolgt oder das Organ Gegenstand verbotenen Handeltreibens ...ist. Der Kommission muss ein Arzt, der weder an der Entnahme noch an der Übertragung von Organen beteiligt ist, noch Weisungen eines Arztes untersteht, der an solchen Maßnahmen beteiligt ist, eine Person mit der Befähigung zum Richteramt und eine in psychologischen Fragen erfahrene Person angehören." Im bayerischen Ausführungsgesetz (AGTTG) wird im Gegensatz zu anderen Bundesländern festgelegt, die Landesärztekammer mit der Bildung einer Kommission für jedes Transplantationszentrum zu beauftragen. Im Jahre 2003 wurden in Deutschland 2516 Nierentransplantationen durchgeführt davon 405 (16%)als Lebendspende, ein leichter Rückgang zu 2002 (s.o.). In den Vereinigten Staaten überstieg erstmalig im Jahre 2001 die Zahl der Lebendspender die der Verstorbenen. 2003 waren 44% der vorgenommenen Transplantationen Lebendspenden, in Norwegen 36%. Die Ergebnisse sind durchweg besser als die der Organspende nach dem Tode (postmortale Spende). Der Anteil der funktionierenden Organe 5 Jahre nach Transplantation liegen im Vergleich Lebendspende/postmortale Spende in Deutschland bei 82 und 68%, in den USA (weiße Empfänger) bei 80 und 69%. Im eigenen Zentrum liegen die 5-Jahres Transplantatüberlebensraten aller Lebendspender bei 90%. Bei alleiniger Berücksichtigung ausschließlich des Transplantatüberlebens ("death censored") für verwandte Spender bei 95%, für nicht verwandte bei 93.% Neben den bewährten Medikamenten, die helfen die körpereigene Spenderabstoßung des fremden Organs zu verhindern [Cortison (Urbason®, Decortin H®); Azathioprin (Imurek®); Ciclosporin A (Sandimmun optoral®) und Tacrolimus (Prograf®) ]sind neue Medikamente im Einsatz, die eine möglichst individuelle (Anti-Abstoßungs = immunsuppressive) Therapie ermöglichen. Hierzu zählen Mycophenolatmofetil (CellCept®); Mycophenolsäure (Myfortic®), Sirolimus (Rapamune®) und Everolimus (Certican®). Hierdurch können unerwünschte Nebenwirkungen wie Bluthochdruck, Stoffwechselstörungen und insbesondere eine mögliche medikamentenbedingte Nierenschädigung verhindert werden. Die alte Transplantationstation H5 entsprach nach über 25-jähriger Nutzung weder konzeptionell noch von der Bausubstanz einem modernen patientenfreundlichen transplantationsmedizinischen Konzept. Nach einjährigem Umbau bietet die Transplantationseinheit nicht nur ein bauliches und medizintechnisches Umfeld auf modernstem Stand sondern auch ein komfortables und angenehmes Ambiente zur Genesung. Die Einheit besteht aus 4 Intensiveinzelplätzen, drei Doppel- und drei weiteren Einzelzimmern, die nach neuestem Standard den Erfordernissen einer modernen postoperativen Betreuung angepasst und mit eigenem schwellenfreien Nassbereich, Telefon und Fernseher komfortabel ausgestattet wurden. Alle Zimmer blicken nach Süden in das Voralpenland. Die Station wurde mit einer modernen Patientenüberwachungsanlage, mobilen Dialysemaschinen mit Sterildialysat (Genius-System®), Röntgeneinrichtung, Funktionsräumen für Sonografie und Biopsiediagnostik ausgerüstet. |
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