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Page 5 of 10 IV Wen betrifft es? Spender kann jede volljährige geschäftsfähige Person sein, die mit dem Empfänger im ersten oder zweiten Grad verwandt ist (Eltern/Geschwister) oder wenn eine besondere persönliche Verbundenheit offenkundig ist (TPG § 8 Abs. 1). Die Blutgruppe sollte mit der des Empfängers verträglich (kompatibel) sein. Wie bei der Blutübertragung (die im eigentlichen Sinne auch eine Transplantation eines "flüssigen" Gewebes ist) kann ein Spender mit der Blutgruppe 0 jedem Empfänger spenden, jeder Empfänger mit der Blutgruppe AB jede Spenderniere empfangen. Bei allen anderen Konstellationen sollte die Blutgruppe übereinstimmen; jedoch ist neuerdings auch die Übertragung blutgruppenungleicher Organe möglich. Diese bedarf aber einer Vorbehandlung in Form einer Art Blutwäsche (Immunadsorption), die die unerwünschten Antikörper gegen die Blutgruppe des Spenders beim Empfänger herausfiltert. Diese Prozedur dauert etwa eine Woche und erfordert beim Empfänger ein zusätzliches Medikament gegen die Abstoßung. Ferner darf der Empfänger keine Antikörper gegen weiße Blutkörperchen (Lymphzellen) besitzen, auf denen u.a. die so genannten Gewebsantigene oder HLA-Antigene sitzen. In einer Kreuzprobe ("Cross-match") werden Lymphzellen des Spenders mit Blutserum des Empfängers zusammengebracht. Falls diese zytotoxischen ("zellgiftigen") Antikörper die Wand der Spenderlymphozyten zerstören, nehmen sie einen im Labor zugefügten roten Farbstoff auf und können so unter dem Mikroskop als tote Zelle identifiziert werden: Die Kreuzprobe ist dann positiv und die Transplantation kann nicht durchgeführt werden, da die vorhandenen Antikörper das neue (fremde) Organ innerhalb von Minuten abstößt. Eine negative Kreuzprobe signalisiert hingegen das Fehlen von Antikörpern und die Transplantation kann stattfinden. Ein Wort zu den HLA-Antigenen: Sie befinden sich ähnlich, wie die Blutgruppenantigene auf den roten Blutkörperchen, auf Gewebszellen und weißen Blutzellen. Das HLA-Antigensystem ist ungleich vielfältiger als das Blutgruppensystem; daraus folgt dass eine 100% Übereinstimmung der Gewebemerkmale nur beim völlig identischen eineiigen Zwilling vorliegt. Bei der "normalen" Spender-Empfängerkonstellation liegt daher immer ein Unterschied in den Gewebsmerkmalen vor, d.h. das Spenderorgan wird als "fremd" erkannt. Bei der postmortalen Organspende spielt dieser Unterschied eine erhebliche Rolle, so dass versucht wird durch "Verschicken" der Organe eine bessere Gewebeübereinstimmung zu erreichen. Dies ist für die Lebendnierenspende zu vernachlässigen, die Qualität der "lebendfrischen Organe macht den Nachteil der fehlenden Übereinstimmung mehr als wett. Nur so ist eine Lebendspende zwischen "Nichtverwandten" überhaupt möglich. Ist eine vorhandene Übereinstimmung zwischen Verwandten überhaupt von Vorteil? Zwischen Eltern und Kinder stimmen immer die Hälfte der Gewebsantigene überein - eine sog. "Halbidentität". Zwischen Geschwistern besteht je nach mütterlicher und väterlicher Vererbung entweder überhaupt keine Übereinstimmung, eine Halb-, oder sogar eine Vollidentität. Tatsächlich führen die letztgenannten Konstellationen zu etwas besseren Transplantationsergebnissen. Der Spender muss gesund sein, darf keine Tumorerkrankungen durchgemacht haben und muss nach dem Ergebnis der aktuellen für die Eignung als Lebendnierenspender durchgeführten Untersuchungen nach dem Votum der am Transplantationsprogramm beteiligten Ärzte für eine Spendernephrektomie geeignet sein. Auch ältere Spender kommen durchaus in frage. So war unser ältester Spender zum Zeitpunkt der Spende 76 Jahre und ist nun bei altersentsprechender Gesundheit 82 Jahre. Hier muss immer eine Einzelfallentscheidung getroffen werden. Nicht außer Acht gelassen werden darf, wie sehr der Tod des Spenders den Empfänger zeitlebens belasten kann. Daher lehnen wir eine Spende im 9. Lebensjahrzehnt grundsätzlich ab! Die Lebendspendekommission der Landesärztekammer am Transplantationszentrum muss die geplante Nierenspende ebenfalls positiv beurteilen. Die letze Entscheidung - das muss hier angemerkt werden - liegt allein beim transplantierenden Chirurgen bzw. beim explantierenden Urologen. Für den Empfänger gelten die gleichen Kriterien wie bei der postmortalen Organspende, er muss zur Nierentransplantation geeignet sein und auf die Warteliste zur Nierentransplantation genommen werden können. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch zur postmortalen Organspende: Auch dort ist eine Listung zur Nierentransplantation vor Beginn der Dialysepflichtigkeit möglich, wegen der fehlenden Wartezeit ein Organangebot jedoch extrem unwahrscheinlich. Eine Lebendspende hingegen bietet die Option einer präventiven (präemptiven) planbaren Transplantation vor Erreichen der Dialysepflichtigkeit (terminalen Niereninsuffizienz). Abgesehen von der Vermeidung der möglicherweise "traumatischen" Dialysesituation haben amerikanische Untersuchungen die besten Transplantationsergebnisse gezeigt, wenn die Lebendnierenspende vor der Dialysebehandlung durchgeführt wird. Der richtige Zeitpunkt eine Lebendnierenspende zu planen, wäre, vorausgesetzt es liegt ein chronisch fortschreitendes Nierenleiden (chronische Niereninsuffizienz) vor, ein Kreatininwert von 4 mg/dl (entsprechend einer Kreatininclearance von 20-25 ml/min). Die Nierentransplantation selbst würde dann bei einem Kreatinin über 6 mg/dl (entsprechend einer Clearance von unter 20 ml/min) vorgenommen werden. Die derzeitige Situation ist gekennzeichnet durch zunehmende Patientenzahlen auf den Wartelisten zur Nierentransplantation und weiterhin unzureichendem Organangebot von Verstorbenen. Das muss unweigerlich zur Beschäftigung der nahen Angehörigen und sonst persönlich Nahestehenden eines Nierenkranken mit der Möglichkeit einer Lebendnierenspende führen. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene eine Organspende oder auch nur die Erörterung dieses Themas noch nicht ausdrücklich gewünscht hat. Es ist Aufgabe der betreuenden Nephrologen mit Patienten und Angehörigen nicht nur die verschiedenen Möglichkeiten der Dialysetherapie, sondern auch die Optionen der Transplantation (postmortale Organspende/Lebendspende) zu besprechen. Nach Klärung der Blutgruppenverträglichkeit bieten wir Informationsgespräche mit allen Beteiligten oder auch Einzelgespräche an. Im Informationsgespräch werden durch einen erfahrenen Transplantationsmediziner der Transplantationsgruppe (in der Regel ein Oberarzt) mit Spender, Empfänger und ggf. auch Angehörigen die persönliche Situation besprochen, Fragen beantwortet, die Blutgruppen-Verträglichkeit geklärt. Wenn erforderlich wird die Untersuchung auf zytotoxische Anti- HLA Antikörper beim Empfänger (sog. Kreuzprobe - "cross-match") durch Bluteinsendung * (Heparinblut zur Isolierung von Lymphzellen beim Spender, Blutserum vom Empfänger) an das Nationale Referenzlabor für Gewebetypisierung, Prof. Dr. med. E. Albert, Dr. med. habil. S. Scholz, Paul Heysestr.13, 80336 München Tel 089 530 92 48 veranlasst. Die Informationsbroschüre "Lebendnierenspende der LMU München", das "Merkblatt zur Aufklärung des potenziellen Nierenspenders über die Lebendspende einer Niere zur Transplantation" wird erläutert und zum Verbleib beim Spender überreicht, der Empfang wird schriftlich bestätigt. *Anm.: Aus Gründen der Zellqualität und Zeitersparnis wird empfohlen die Blutproben durch die Patienten persönlich nach tel. Anmeldung abzugeben, u. U. ist auch eine Blutentnahme im Institut möglich, bitte Überweisungsschein vom Dialysearzt des Empfängers mitgeben!) Nach Vorliegen der Kreuzprobe werden dann Untersuchungstermine für den Spender vereinbart bzw. mit dem behandelndem Nephrologen/Dialysearzt des Empfängers abgesprochen. Die Transplantationsvorbereitung des Empfängers obliegt dem Nephrologen/Dialysearzt, die Unterlagen ("Checkliste Empfänger") werden dem Transplantationszentrum zur Besprechung auf der Transplantationskonferenz zugesandt. |
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